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Nicichrisi
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 4725 Wohnort: TullnMeine Kinder: Maximilian, 26.10.2009 Christian, 25.08.2011
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Verfasst am: Fr 16. Dez. 2011 23:36 Titel: |
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wegen den impfungen redest du am besten mit deinem arzt und ob du das überhaupt willst. keine impfung ist pflicht!
und welche untersuchungen gemacht werden müssen wegen dem kinderbetreuungsgeld stehen im mutter kind pass!
auswendig weiß ich das jetzt nicht genau, aber auf alle fäll eine woche nachdem das keine dann da ist und dann in der 4.-7. woche glaub ich und dann war ich jetzt wo er drei moante alt war und dann muss ich selber wieder nachschauen wann ich wieder gehen muss! |
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mybe2013
Anmeldungsdatum: 16.12.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: Fr 16. Dez. 2011 23:48 Titel: |
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Okey danke dir für die infos |
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mybe2013
Anmeldungsdatum: 16.12.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: Fr 16. Dez. 2011 23:57 Titel: |
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Zitat: | Untersuchung von bis
Neugeborenenuntersuchung Geburt 24 Stunden danach
1. Untersuchung 1.Lebenstag 7. Lebenstag
Untersuchung in der ersten Lebenswoche 1. Lebenstag 7. Lebenstag
2. Untersuchung 4. Lebenswoche 7. Lebenswoche
Orthopädische Untersuchung 4. Lebenswoche 6. Lebenswoche
Hüftultraschall 6.. Lebenswoche 8. Lebenswoche
3. Untersuchung 3. Lebensmonat 5. Lebensmonat
HNO-Untersuchung 3. Lebensmonat 5. Lebensmonat
4. Untersuchung 7. Lebensmonat 9. Lebensmonat
5. Untersuchung 10. Lebensmonat 14. Lebensmonat
Augenuntersuchung 10. Lebensmonat 14. Lebensmonat
6. Untersuchung 22. Lebensmonat 26. Lebensmonat
Augenuntersuchung 22. Lebensmonat 26. Lebensmonat
7. Untersuchung 34. Lebensmonat 38. Lebensmonat
8. Untersuchung 46. Lebensmonat 50. Lebensmonat |
Stimmt diese Liste so ungefähr hab ich gerada auf einer Seite gefunden |
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Regenbogendrache
Anmeldungsdatum: 07.07.2011 Beiträge: 93 Wohnort: TirolMeine Kinder: Leonhard Felix, 27.01.2012 Sophie Maria, 18.08.2014
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Verfasst am: Sa 17. Dez. 2011 12:04 Titel: |
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Das steht doch im Mutter-Kind-Pass drin, welche Untersuchungen man machen muss. Und für die Impfungen gibts ja Impfkalender. Außerdem wird einem der Kinderarzt sicherlich auch sagen können, wann man das nächste Mal zur Untersuchung kommen muss. |
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Regenbogendrache
Anmeldungsdatum: 07.07.2011 Beiträge: 93 Wohnort: TirolMeine Kinder: Leonhard Felix, 27.01.2012 Sophie Maria, 18.08.2014
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Verfasst am: Sa 17. Dez. 2011 12:08 Titel: |
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mybe2013 hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute, ich hab auch eine Frage. Besteht Anspruch auf Wochengeld und Karrenz auch wenn man beim AMS gemeldet war zuvor? Und wie ist das eigentilch wenn man das Wochengeld nicht mehr bezieht? Geht es automatisch in Karrenz über? Oder muss man sich irgendwie melden? Wenn ja wo und welche Dokumente muss man an jener Stelle vorzeigen? Danke jetzt schon für eure Hilfe |
Also wenn du beim AMS gemeldet bist, dann gibts das Wochengeld nur dann, wenn du bei Antritt des Mutterschutzes Arbeitslosengeld beziehst. Und zwar beträgt das Wochengeld dann 180% vom Arbeitslosengeld. Beziehst du kein Arbeitslosengeld, dann gibts auch kein Wochengeld. In dem Falle kannst du dann direkt nach der Geburt das Kinderbetreuuungsgeld beantragen, welches ja sonst erst nach der Wochenhilfe losgeht. |
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mybe2013
Anmeldungsdatum: 16.12.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: Sa 17. Dez. 2011 12:27 Titel: |
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Danke Regenbogendrache Aber 180% ist doch relativ viel, meinst du vielleicht 18%? |
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Regenbogendrache
Anmeldungsdatum: 07.07.2011 Beiträge: 93 Wohnort: TirolMeine Kinder: Leonhard Felix, 27.01.2012 Sophie Maria, 18.08.2014
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Verfasst am: Sa 17. Dez. 2011 16:16 Titel: |
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Nein, das mit den 180% hat so seine Richtigkeit. Du musst ja von irgendwas leben und da du ja Beschäftigungsverbot hast, hast du ja auch keine Möglichkeit zum Arbeitslosengeld noch was zuzuverdienen. |
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mybe2013
Anmeldungsdatum: 16.12.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: So 18. Dez. 2011 10:48 Titel: |
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Danke vielmals für die hilfreiche Antwort |
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