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bettina6210
Anmeldungsdatum: 23.06.2010 Beiträge: 36 Wohnort: Bad SauerbrunnGeburtstermin: 14.11.2010Meine Kinder: Selina, 02.11.2006 Melanie, 05.11.2010
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Verfasst am: Di 03. Aug. 2010 13:24 Titel: |
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Ich finde das genauso. Ein Kind sollte die Eltern sooft sehen dürfen, wie es selbst mag. Es ist ja zum Gunsten der Kinder und dann müssen die Eltern sich eben einmal hinten anstellen.
Vorher war er ja auch gut genug ein Haus zu kaufen, Kinder zu machen und jetzt dafür zu bezahlen, warum soll er sie dann nicht auch sehen dürfen, wenn es das Kind selbst verlangt.
Er hat jetzt dann einen Termin am Jugendamt, weil er ja die Firma gewechselt hat und der Lohnzettel vorgelegt werden muss. Dann wird er sagen, dass er erst den erhöten Anspruch bezahlt, sobald das Besuchsrecht zu Gunsten des Sohnes läuft und nicht so wie die Mutter es will. Ihm ist es egal, wenn es vor Gericht kommt, denn dann käme alles endlich einmal auf den Tisch! |
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Gast1633 Gast
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Verfasst am: Di 03. Aug. 2010 13:29 Titel: |
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Ja stimmt!
Ich wünsche euch viel Glück das alles so verläuft wie ihr und auch die Kinder es sich wünschen!
Lg |
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moonlight73
Anmeldungsdatum: 25.10.2009 Beiträge: 76 Wohnort: BurgenlandMeine Kinder: Sophie-Charlotte, 17.06.2004 Samuel Jakob, 25.03.2010
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Verfasst am: Di 03. Aug. 2010 14:09 Titel: |
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der vater von meiner ersten interessiert sich überhaupt nicht für sie, er zahlt und auch die erhöhungen, er will auch kein besuchsrecht oder irgendwas.
mein mann hat seinen sohn in wien, und da war es genauso das sie ihn immer wieder mit seinem sohn erpreßt hat. wenn er das oder das nicht gemacht hat, hat er ihn gleich nicht gesehen, jetzt ist es so, das er seinen 2.sohn hat und somit hat sie keinen grund mehr ihn zu erpressen. ich finde es auch besch....... dies zu tun, denn ich bin so ein gebranntes scheidungskind ich wurde auch nur hin und her geschoben.
es sollte immer zum wohl der kinder sein, und nicht immer alles auf ihren rücken ausgetragen werden.
mein mann hat auch im april neu begonnen zu arbeiten, und das jugendamt hat gemeint es bringt noch nichts gleich zu kommen mit einem gehaltszettel, sondern man solle sich das ungefähr ausrechnen lassen, um schon vorher etwas mehr zu bezahlen. damit eben keine rückforderung besteht. ansonsten würde ich sofort alles über gericht laufen lassen, denn anders versteht es die frau anscheinend nicht.
ich halte dir die daumen, und soweit ich weiß wird dies schon berücksichtigt wenn nur eine lebengemeinschaft besteht, denn ihr seid im gemeinsamen haushalt und er ist ja der vater...........
wennst willst können wir uns ja mal treffen wenn wir schon nicht so weit auseinander sind.
lg moon |
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bettina6210
Anmeldungsdatum: 23.06.2010 Beiträge: 36 Wohnort: Bad SauerbrunnGeburtstermin: 14.11.2010Meine Kinder: Selina, 02.11.2006 Melanie, 05.11.2010
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Verfasst am: Mi 04. Aug. 2010 8:26 Titel: |
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Das stimmt ja, normalerweise Sollten die Wünsche der Kinder im Vordergrund stehen. Aber leider funktioniert das nicht bei den meisten Fällen.
Es wäre sowieso das beste, in solchen Fällen immer alles über das Gericht laufen zu lassen als über das Jugendamt. Ich vertraue da mehr dem Gericht muss ich sagen!
Ja, das wäre bestimmt einmal nett, wenn man sich treffen könnten! Würde mich freuen!
Lg Betty |
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