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nicky
Anmeldungsdatum: 09.09.2006 Beiträge: 110 Wohnort: wienGeburtstermin: 24.03.2007Meine Kinder: maurice martin, 29.03.2007
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Verfasst am: Do 03. Mai. 2007 13:13 Titel: frage wegen karenzdauer |
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hallo
angenommen ich gehe eineinhalb jahre in karenz und mir fällt nach einem jahr ein das ich doch zwei jahre daheim bleiben will, kann ich das dann verlängern oder geht das nicht? und angenommen ich gehe zwei jahre, kann ich dann auch wieder früher arbeiten gehn? (hab zwar auf der ak-seite geschaut, kenn mich aber nüsse aus)
lg nicky |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Gast7 Gast
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Verfasst am: Do 03. Mai. 2007 19:53 Titel: |
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du bist automatisch 2,5 jahre lang in karenz. wenn du früher arbeiten gehen willst, gehst früher arbeiten. wenn nicht, dann bleibst 2,5 jahre daheim.
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Gast649 Gast
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Verfasst am: Fr 04. Mai. 2007 10:56 Titel: |
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Jetzt muss ich grad mal was fragen:
Ich dachte die Karenz geht 2 Jahre, nur das Kinderbetreuungsgeld bekommt man 2,5 Jahre!!???
Hab ich da was falsch verstanden???
lg Julia |
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Sonschgo
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 325 Wohnort: OberösterreichMeine Kinder: Sebastian, 09.07.2006
mein Geburtstag, 24.01.1980
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Verfasst am: Fr 04. Mai. 2007 19:49 Titel: |
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Soviel ich weiß kann man 2 Jahre gehen oder 2,5 Jahre. Der Unterschied: Bei zwei Jahren muss dich der Arbeitnehmer wieder anstellen und bei 2,5 Jahren nicht. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege. Ich habs halt mal für zwei Jahre geschrieben und kann den Antrag aber auf 2,5 Jahre verlängern laut GKK. |
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andrea81 Gast
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Verfasst am: Fr 04. Mai. 2007 20:12 Titel: |
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meine firma gibt mir nur 2 jahr karenz |
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Petra
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 971 Wohnort: Wien 1230Geburtstermin: 06.06.2009Meine Kinder: Matthias, 11.04.2000 Marcel, 19.04.2002 Melina, 16.03.2007
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Verfasst am: Sa 05. Mai. 2007 9:38 Titel: |
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Ich hab mir mit der Firma 2 1/2 Jahre ausgemacht.Ich kann aber noch verkürzen wenn ich wieder früher zurück möchte.Mann sollte 3 Monate voher bescheid sagen wenn man verkürzen oder verlängern möchte. |
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Nicole
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 297 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 24. Jul. 2007 15:04 Titel: |
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Zitat: | Die Karenz beginnt frühestens im Anschluss an die Schutzfrist nach der Geburt des Kindes oder - bei Teilung der Karenz - im Anschluss an die Karenz der Mutter bzw. des Vaters. Sie endet mit der vereinbarten Dauer, spätestens mit dem 24. Lebensmonat des Kindes. Die Mindestdauer der Inanspruchnahme von Elternkarenz beträgt drei Monate. |
http://www.elternweb.at/index.php?page=Regelung |
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mama
Anmeldungsdatum: 01.12.2005 Beiträge: 1097 Meine Kinder: Iris, 13.05.2004 Philipp, 01.10.2006
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Verfasst am: Sa 28. Jul. 2007 7:35 Titel: |
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Das KBG ist ja nicht mehr an die Karenz und den Kündigungsschutz gebunden also muss man das getrennt betrachten.
Du hast bis zum 2. Geb. des Kindes Kündigungsschutz (natürlich nur wenn Du zu Hause - also in Karenz bist).
Das KBG kann man alleine aber 2,5 Jahre beziehen mit Partner bis zum 3. Geb. des Kindes.
Wenn Du Dir noch nicht ganz sicher bist wie lange Du zu Hause bleiben willst würde ich mir zuerst überlegen wie lange Du ganz sicher nicht in den Job zurückkehren willst. Also z.B. 1,5 Jahre. Das würde ich beantragen. Denn es ist problemlos möglich die Karenz zu verlängern. Man muss das nur ca. 3-4 Mon. vorher dem Arbeitgeber bekannt geben.
Das Verkürzen der Karrenz geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, ist also etwas komplizierter und oft nicht so einfach möglich.
LG
mama |
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Nicole
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 297 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Mo 30. Jul. 2007 11:14 Titel: |
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Mein Kleiner wurde vor 2 Tagen ein Jahr alt. Meine Karenzzeit habe ich beide Jahre beantragt, jedoch ist mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, wenn etwas in der Gegend, in die ich gerne möchte, frei wird, fange ich schon früher wieder zu arbeiten an.
Der AG muss nur wollen - was leider ja nicht immer so einfach der Fall ist. |
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