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finanzielle Unterstützung im Ausland

 
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goldfisch



Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 170





BeitragVerfasst am: Fr 06. Aug. 2010 22:03    Titel: finanzielle Unterstützung im Ausland Antworten mit Zitat

Wißt Ihr vielleicht, wie das ist, wenn man in Österreich lebt und arbeitet, hier schwanger wird und entweder schwanger oder dann nach der Geburt ins Ausland zieht: bekommt man dann dennoch finanzielle Unterstützung wie Familienbeihilfe, Kinderbeihilfe, Erziehungsgeld oder wie auch immer es in den verschiedenen Ländern heißt?

Familienbeilfe aus Österreich gibt es dann ja nicht mehr, weil der Lebensmittelpunkt nicht mehr in Österreich ist. Unabhängig davon, wieviel Sozialversicherung man in den Jahren davor eingezahlt hat.

Und im anderen Land dann? Dort hat man ja noch keine SV-Beiträge eingezahlt (weil man ja dort noch nicht gearbeitet hat) - bekommt man dort dann auch nichts, wenn dort der Bezug der Leistung an die entrichteten SV-Beiträge gekoppelt ist? Oder gibt es zumindest innerhalb der EU irgend ein Abkommen dazu?

Habt Ihr vielleicht Erfahrungswerte dazu? Oder eine Idee, wo ich Information diesbezüglich finden kann?

Daaanke!

Liebe Grüße!
Goldfisch
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Elvalia



Anmeldungsdatum: 18.05.2010
Beiträge: 180
Wohnort: nähe Wien

Geburtstermin: 13.03.2013

Meine Kinder:
Charlotte Luisa, 22.10.2010



BeitragVerfasst am: Mo 09. Aug. 2010 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

hi du,
also bei mir war es so, ich komm aus deutschland und bin schon schwanger nach österreich gezogen.
um hier staatliche hilfe zu beziehen also eben arbeitslosengeld musste ich mindestens einen tag in österreich arbeitend angemeldet sein damit ich die sv-nummer und die e-card bekam. dann wollte das ams eine spezoelle formular aus deutschland (e301) von mir haben, das ist der nachweiß das ich in deutschland gearbeitet habe. (ich hätte auch die möglichkeit gehabt mein deutsches arbeitslosengeld 3 monate mit diesem formular mit nach österreich zunehmen, allerdings sind deutscharbeitsämter im gegesatz zu den österreichischen fies und gemein und sie haben mir einen strick draus gedreht wie ich nach dem formular gefragt habe, denn es wurde mir abgelehnt weil mein satzbau bei der beantragung nicht korrekt war. denn ich habe damit den eindruck vermittelt nur zum heiraten und werfen (ja genau das sagte mir der freundliche mitarbeiter in deutschland ;D) nach österreich zu ziehen. aber das ist ja ne ganz andere geschichte.)
ich glaube in österreich kann man sein arbeitslosengeld nicht mit in ein anderes land nehmen, aber da müsste man sich beim ams erkundigen.
wichtig war es bei mir auch ein formular von der krankekasse zuhaben (wie das noch hieß weiß ich nimmer sry) da wird vermerkt wie lange man mitglied bei der kk war damit man dann im neuen land gleich in der ganzen eu versichert ist (da hat man auf der versicherungskarte hinten wo man unterschreibt noch angaben die wichtig sind wenn man im ausland krank wird, das ersetzt den auslandskrankenschein)

so also das sind meine erfahrungen dazu, ich denke die betreffende sollte sich in beiden ländern vor dem umzug erkundigen was man alles braucht um eben dort leben zu können.

tut mir leid das ich nicht wirklich helfen konnte (weil ich ja nicht aus österreich raus gezogen bin sondern rein das ist ja ne andere situartion eigentlich) aber da weißt du dann schon mal 2 stellen an die man sich vorher wenden sollte.

LG susanne
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goldfisch



Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 170





BeitragVerfasst am: Mo 09. Aug. 2010 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, das scheint ja recht kompliziert! Aber dennoch (bzw. gerade deswegen) vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht! (Und es freut mich, dass Du letztlich doch eine Lösung für Dich gefunden hast!)

Liebe Grüße!
Goldfisch
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susi_mama



Anmeldungsdatum: 17.04.2009
Beiträge: 961
Wohnort: Dresden

Meine Kinder:
Julian, 30.12.2007
Luise, 26.09.2009


BeitragVerfasst am: Mo 09. Aug. 2010 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

hi, also ich bin ja mit meinen beiden kleinen nach deutschland gezogen, nachdem ich in AT Familienbeihilfe und KBG bekommen habe.
es ist bei uns so:
Kindergeld in Deutschland bekommen wir, da hier unser Lebensmittelpunkt ist, egal wo du Sozialbeiträge gezahlt hast. Das regeln die EU staaten unter sich sich.
KBG heißt in D Elterngeld und da bekomme ich den mindestbetrag, weil ich teilzeit (in AT angestellt) arbeite und die Differenz zu dem Satz von 12 Monaten (etwa 800€) aus österreich bekomme ich dann nach einem jahr als nachzahlung (auf einmal, das wird nett!). Also KBG/Elterngeld bekommt man immer das Maximum, wenn ich hier in D mehr bekäme, würde ich das alles bekommen.
ich glaube so rum ist es einfacher!
lg
susi
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goldfisch



Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 170





BeitragVerfasst am: Mo 09. Aug. 2010 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Aha!
Danke schön auch Dir für den Erfahrungsbericht, liebe Susi!

Liebe Grüße in den Norden hinauf!

Goldfisch
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susi_mama



Anmeldungsdatum: 17.04.2009
Beiträge: 961
Wohnort: Dresden

Meine Kinder:
Julian, 30.12.2007
Luise, 26.09.2009


BeitragVerfasst am: Mo 09. Aug. 2010 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

danke dir!
freu mich jetzt schon auf die nachzahlung aus wien!
lg
susi
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