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Kündigung wegen Kindergeschrei?
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Autor Nachricht
hellinger



Anmeldungsdatum: 25.05.2014
Beiträge: 1
Wohnort: linz

Meine Kinder:
Tobias, 05.03.2014



BeitragVerfasst am: So 25. Mai. 2014 19:53    Titel: Kündigung wegen Kindergeschrei? Antworten mit Zitat

Hallo!Mein kleiner ist jetzt 2 Monate alt und wirklich süss und lieb und.. könnte die ganze Zeit nur schwärmen. Doch hier geht’s um was anderes.. und Zwar habe ich von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten, da mein Kleiner angeblich den ganzen Tag fast 24h weint und schreit. 1. Das stimmt nicht, und 2. Ist es doch klar, dass Kinder weinen. Vor 2 Wochen war der Vermieter in der Wohnung, weil er den Beschwerden von Nachbaren nachgehen wollte und hat jetzt in dem Schreiben noch vermerkt, dass er die Kaution einbehalten wird, und ich zusätzlich noch  die Rechnung eines Parkettverlegers draufschlagen werde, da ich angeblich mit dem Kinderbett das Parkett ruiniert hätte. Die Kosten würden sich auf 3900 euro belaufen, davon die Kaution von 1500 weg und den restlichen Betrag müsste ich so noch bezahlen. Doch das sehe ich nicht ganz ein, der Parkett war auch bei Einzug nicht mehr der neueste, und ich habe sicher mit dem kinderbett keinen weiteren Schaden angerichtet. Auch erscheint mir der Betrag von 3900 etwas sehr hoch – ich habe selbst etwas recherchiert und mir ein Angebot für 2100 Euro über eingeholt. Doch mir wurde auch gesagt, dass abschleifen und versiegeln sicher auch reichen würde. Dem Vermieter habe ich das mitgeteilt, doch er bleibt starr auf seinem Standpunkt und den 3900. Was kann ich in dem Fall machen? Weiss jemand Rat? Danke!
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Verfasst am:     Titel: Anzeige

   
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Mardren
Gast








BeitragVerfasst am: Di 27. Mai. 2014 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, es gibt praktisch in jeder Stadt einen Mieterschutzverein und den solltest du befragen und gegen die Kündigung solltest du vorgehen, da sie nicht rechtens ist. Das mit den Kosten beim Auszug solltest du anfechten sowie den Boden höchstens abschleifen und neu Lackieren, da das auch ökologischer ist und reicht.

Ich glaube, dass es irgendwo Geräuschpegel Messgeräte gibt, die das dann aufzeichnen. Der Mieterschutzverein wird das wissen und wenn es die gibt, stell eins auf und zeichne mit.
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Selinika



Anmeldungsdatum: 13.06.2014
Beiträge: 5
Wohnort: Ochsenfurt





BeitragVerfasst am: Sa 14. Jun. 2014 5:54    Titel: Antworten mit Zitat

ach du meine Güte - Deutschland deine Kinder - das ist ja wohl die Höhe! Auf alle Fälle Mieterschutzpunkt und darüber ein Anwalt!!
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Martina35



Anmeldungsdatum: 23.06.2014
Beiträge: 45





BeitragVerfasst am: Mo 23. Jun. 2014 6:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht fragen, die kennen die Antwort ganz sicher.
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Funmom



Anmeldungsdatum: 17.07.2014
Beiträge: 10
Wohnort: Berlin





BeitragVerfasst am: Fr 18. Jul. 2014 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Unerhört, das von Deinem Vermieter !

Fristlos geht schon mal gar nicht; und ohne Abmahnung auch nicht.
Weiss nur, dass von 22 - 7 Uhr Ruhezeit ist; aber auch, dass Mutter & Kind besondere Rechte geniessen .....

Ohne Miterberatung wirds wohl nicht gehen Rolling Eyes Idea
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SchollSaskia



Anmeldungsdatum: 22.06.2014
Beiträge: 44





BeitragVerfasst am: Mi 30. Jul. 2014 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

ich finde das schon krass, dass man dafür gekündigt werden darf!
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IssKlaara



Anmeldungsdatum: 03.08.2014
Beiträge: 8





BeitragVerfasst am: Mo 04. Aug. 2014 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

ne, dagegen würde ich ganz klare Maßnahmen ergreifen! Ich lasse meinem Kind doch nicht das Recht nehmen zu schreien Oo
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Quede1977



Anmeldungsdatum: 07.08.2014
Beiträge: 9





BeitragVerfasst am: Fr 08. Aug. 2014 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Finde ich ja schon ein sehr starkes Stück.
ich glaube auch nicht, dass das rechtlich überhaupt haltbar ist. Kann ja wohl nicht sein, wegen Babygeschrei gekündigt zu werden.
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relex
Gast








BeitragVerfasst am: Di 02. Sep. 2014 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Quede1977 hat Folgendes geschrieben:
Finde ich ja schon ein sehr starkes Stück.
ich glaube auch nicht, dass das rechtlich überhaupt haltbar ist. Kann ja wohl nicht sein, wegen Babygeschrei gekündigt zu werden.


Denke auch, dass nicht gerechtfertigt ist. Eigentlich bin ich mir sicher.
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lisali



Anmeldungsdatum: 28.04.2014
Beiträge: 17
Wohnort: Augsburg





BeitragVerfasst am: Fr 05. Sep. 2014 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Halleluja, das geht ja gar nicht. Parkettabnutzung kann er im Übrigen nicht dir anrechnen. Das gehört zur ganz normalen Nutzung. Da müssen schon krasse Zerstörungen drin sein.
Kindergeschrei dürfte auch zu dulden sein. Kann ich mir nicht vorstellen, dass man deswegen so einfach jemanden aus der Wohnung schmeißen kann.

Wie ist denn der Stand der Dinge? Warst du beim Mieterschutzverein?
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