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geringfügig beschäftigt- schwanger- beschäftigungsverbot?

 
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Gast2121
Gast








BeitragVerfasst am: Fr 19. Aug. 2011 20:10    Titel: geringfügig beschäftigt- schwanger- beschäftigungsverbot? Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin studentin, schwanger und geringfügig beschäftigt als trainerin in einem fitnesscenter. habe da einen stehenden beruf bzw. bin sehr viel in bewegung. halt nur geringfügig, d.h. 10h pro woche.

auf der seite der arbeiterkammer steht, dass man bei bestimmten jobs (u.a. stehende tätigkeiten) ein beschäftigungsverbot in der schwangerschaft bekommen kann.

bekomme ich dann trotzdem mein geringfügiges gehalt, auch wenn ich ab bekanntgabe der schwangerschaft bis 8 wochen nach der entbindung (die 8 wochen sind ja mutterschutz) nicht arbeite?

aja, für die branche gibt es keinen kollektivvertrag.

wer weiß was dazu?

glg, wanda
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lala24



Anmeldungsdatum: 13.08.2011
Beiträge: 35

Geburtstermin: 16.04.2012





BeitragVerfasst am: Sa 20. Aug. 2011 6:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hy würd am besten bei der ak anrufen weil was ich weiß solang es dir und dem Baby gut geht darfst du arbeiten Wink aber wie gesagt würde da mit der ak telen da bekommst bestimmt die richtigen antworten Wink
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Bauchzwerg



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 502
Wohnort: Niederösterreich





BeitragVerfasst am: Sa 20. Aug. 2011 7:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass es hierfür ein Beschäftigungsverbot gibt. Es gibt doch sicher die Möglichkeit, dass du dich mal kurz hinsetzt. Du hast nicht mit gefährlichen Chemikalien zu tun (auch wenn der Schweiß "deiner" Kunden bestimmt nicht immer angenehm ist Laughing ) ........
Erkundige dich, aber vorstellen kann ich es mir nicht.

Sollte es das wirklich geben, dann wirst du in vorzeitigen Mutterschutz geschickt und würdest dein Geld von der GKK bekommen.
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Schnuppe



Anmeldungsdatum: 17.07.2011
Beiträge: 119
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Geburtstermin: 01.05.2012

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BeitragVerfasst am: So 21. Aug. 2011 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

du kannst die Seite vom Arbeitsinspektorat googeln. Da steht genau drauf was Schwangere alles nicht dürfen. Du müsstest, was ich auswendig weiß, die Möglichkeit zum Setzen und Hinlegen haben. Stehen alleine ist kein Grund für vorzeitigen MSch. Für diesen muss dir ein Arzt bestätigen, dass Gefahr für Gesundheit oder Leben für Kind oder Mutter bestehen.
In diesem Fall bekommst du das Wochengeld von der GKK bezahlt.

Und noch was: Dein Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz evaluieren, dh anschauen ob da irgendwas bedenklich ist. Wenn ja, kann er dir eine alternative Arbeit geben, zb Schreibkram der im Sitzen erledigbar ist.

Lg
Schnuppe
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Gast2121
Gast








BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 9:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte nur, da ich ja fast ständig in bewegung bin und aerobicschritte und kräftigungsübungen vorzeigen muss. klar, zwischendurch sitze ich mal, weil etwas administratives zu erledigne ist, aber von einem dienst mit 4h bin ich mind. 3h ständig in bewegung.
und wir sind immer nur zu zweit im club. also ständig sitzende arbeit gibt es für mich wohl nicht. (abgesehen davon, dass man auf dem komischen barhocker, den wir hinter der rezeption stehen haben eh nicht wirklich gut sitzen kann)

mal schauen, ist ja noch zeit. werde dann gegebenenfalls bei der AK anfragen, wie das ist.

wann muss ich es denn meiner arbeitgeberin sagen? gibt es da richtlinien?
ich dachte, ich sage es im 4.monat, da ist die schwangerschaft schon so weit, dass frühe abgänge unwahrscheinlich sind. außerdem kann ich ja dann nicht mehr gekündigt werden, wenn sie von der schwangerschaft weiß, oder? der kündigungsschutz gilt doch auch für geringfügige oder?
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Klara84



Anmeldungsdatum: 03.06.2010
Beiträge: 492

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Philipp, 29.08.2011



BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 9:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich weiß, muss man es dem Arbeitgeber bis zur 12. Woche sagen.

Ich würd mir da nix denken wegen Fitnessstudio, ich war auch bis zum 4. Monat in einem und hab die Kraftübungen halt einfach leichter gemacht. man darf ja bis zum 8. Monat Sport machen, nur halt nicht überanstrengen.
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Nicichrisi



Anmeldungsdatum: 03.12.2008
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Maximilian, 26.10.2009
Christian, 25.08.2011


BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

sagen musst du es bis zur 12. woche, was ich weiß. eben um solche richtlinien wie beschäftigungsverbot einzuhalten, denn ich weiß nicht wie es in deiner branche ist. da kann dir glaub ich wirklich nur die ak weiterhelfen!
wie das mit geringfügig ist weiß ich auch leider nicht!!
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Bauchzwerg



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 502
Wohnort: Niederösterreich





BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sobald deine SS durch einen Arzt bestätigt ist, bist du unkündbar, selbst wenn er dich morgen kündigt und du nachweisen kannst, dass du schwanger bist, hat die Kündigung keine Gültigkeit mehr.

Nach deiner Beschreibung deiner Tätigkeit sehe ich keinen Grund, dass du nicht mehr arbeiten könntest.

Du bist "nur" schwanger, Bewegung ist ja positiv.

Ich ging letztes Jahr im 5. Monat noch auf den Schneeberg, war zwar ziemlich anstrengend, viel anstrengender als sonst, aber geschafft hab ich es auch. Wink
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Schnuppe



Anmeldungsdatum: 17.07.2011
Beiträge: 119
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Geburtstermin: 01.05.2012

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Florian, 01.05.2012
Benjamin, 01.05.2012


BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also, meldepflichtig bist du gesetzlich sofort, aber es gibt keine Strafe, wenn du es nicht tust, kann also nix passieren.

Den Kündigungsschutz hast du wie schon gesagt ab Schwangerschaft. Dh wenn du gekündigt wirst hast du glaube ich 2 Tage Zeit, die Arztbestätigung nachzureichen.

Interessant wäre ob du geringfügig angestellt oder als freie Dienstnehmerin beschäftigt bist. Bin mir nicht sicher, ob da alle Bestimmungen gleichermaßen gelten. Ob geringfügig angestellt oder Vollzeit ist egal.

Der AG ist verpflichtet, deinen Arbeitsplatz auf Gefahren hin zu prüfen:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Personengruppen/Frauen/frauen020.htm

Verboten sind folgende Tätigkeiten:
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Personengruppen/Frauen/frauen030.htm

Wenn du nicht mehr alle Tätigkeiten ausführen darfst, kann dir der AG andere (zumutbare) Tätigkeiten geben. Wenn er keine hat, dann muss er dir das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen weiterzahlen.

Ich finde deine Tätigkeit grenzwertig. Unter das Beschäftigungsverbot fällt sie meiner Meinung nach nicht. Andererseits gehts jeder Schwangeren anders und springen, turnen und hüpfen sowie Gewichte stemmen, kann man sicher nicht bis zum Mutterschutz erwarten denk ich mir. Im Zweifelsfall wäre hier mE das Arbeitsinspektorat hinzuzuziehen. Bevor du deinem AG aber den Arbeitsinspektor "auf den Hals hetzt", lass dich da nochmal bei der AK beraten. Falls der AI sagt, du kannst weiterarbeiten bzw. du nach der Karenz dort immer noch arbeiten willst, wäre es einer guten Zusammenarbeit sicher nicht zuträglich, wenn du den AI informierst. Das sollte dann doch eher dein AG selbst tun.

Wenn du Bedenken bzgl. der Gesundheit deines Kindes hast, würde ich die Schwangerschaft aber eher bald melden.

Wenn alle sagen weiterarbeiten, dann kannst du das auch ruhigen Gewissens tun. Und solltest du das nicht wollen, dann kannst du immer noch mit deinem FA reden. Ich weiß nicht, ob FA Schwangere auch in MSch schicken, wenn diese nimmer arbeiten wollen. Beim Krankenstand sind die wenigsten Ärzte da besonders streng. Wenn der FA Gefahr für Gesundheit oder Leben von Mutter oder Kind feststellt, dann kann er dich in vorzeitigen MSch schicken. Dann hast du ein sofortiges Beschäftigungsverbot, bekommst aber das Wochengeld von der GKK, nicht mehr das Entgelt vom AG.

Hoffe, ich konnte ein bissl helfen.

lg
Schnuppe
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Gast2121
Gast








BeitragVerfasst am: Mo 22. Aug. 2011 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

hi schnuppe,

danke für deine antwort! es ist ja nicht so, dass ich unsportlich bin, ich treibe selbst auch viel sport (bin sportstudentin) und dass es nicht schädlich ist, weiß ich auch. ich denke mir nur, dass es mit großem bauch einfach mühsam wird so lange auf den beinen und in bewegung zu sein. wenn ich privat sport treibe, dann kann ich ja pause machen wann ich will und wenn es mal einen tag nicht so gut geht, aufhören. aber in der arbeit muss ich dann die 4h durchhalten.
aber ich werd schon sehen, wie sich das alles entwickelt. ich denke, ich werde meine arbeitgeberin dann ende 3. monat informieren, wenn es von gesetzes wegen vorm 3. monat sein muss.
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